SparPfad – 10. Trittstein: Auftragsvergabe

Der unterzeichnete Liefer- und/oder Leistungsvertrag mit Ihrem Wunschlieferanten liegt vor.
Das nachverhandelte Angebot liegt vor. (siehe Trittstein 9)
Der Liefer- und Leistungsvertrag liegt vor.
Schließen Sie einen Liefer- und/oder Leistungsvertrag mit Ihrem Wunschlieferanten.
Der Liefer- und Leistungsvertrag liegt von beiden Seiten unterschrieben vor.

ACHTUNG:
Beachten Sie die Bedingungen zur Förderung Ihres Heizungstausches mit Wärmepumpe bei der Vertragsgestaltung.

Es kann sinnvoll und kostengünstiger sein, sich bei der Vertragsgestaltung von einem Fachmann beraten zu lassen.

Sie verlieren die Möglichkeit zur Förderung, wenn Sie vor Reservierung der Fördermittel mit dem Bau der Heizanlage beginnen.

Beispiel eines Liefer- und/oder Leistungsvertrages mit auflösender Bedingung.
Die auflösende Bedingung ist notwendig für die Förderfähigkeit des Vertrages bei der KfW.

Die Unterlage ist abrufbar:

10.1 Beispiel für Liefervertrag