SparPfad – 16. Trittstein: Bauabnahme

Sie überprüfen, ob die Heizanlage mit Wärmepumpe vertragsgemäß eingebaut wurde.
Der Heizungsbaufirme informiert Sie, dass die Baumaßnahmen abgeschlossen sind. (siehe Trittstein 14 + 15)
Verlangen Sie von Ihrem Vertragspartner eine strukturierte und dokumentierte Bauabnahme der Heizanlage mit Wärmepumpe.

Lassen Sie sich das Bauabnahmeprotokoll aushändigen.

Lassen Sie sich das Mängelprotokoll mit den durchgeführten Korrekturmaßnahmen aushändigen.
Die Heizanlage mit Wärmepumpe arbeitet ohne Mängel.

ACHTUNG:
Sie können nur tausende Euros beim Austausch Ihrer Heizanlage mit Wärmepumpe sparen, wenn Sie eine rechtsichere Bauabnahme durchführen.

Ggf. kann es hilfreich sein, einen sachkundigen Fachmann zur Unterstützung bei der Bauabnahme hinzuzuziehen.

Die Unterlage Prüfanleitung: „Bauabnahme – Prüfung der Heizanlage mit Wärmepumpe auf Übereinstimmung der eingebauten Komponenten, der installierten Anlagenkonfiguration und der Leistung mit den Angaben in Angebot und Liefervertrag.“ beschreibt das Vorgehen für eine rechtsichere Übernahme der Heizanlage.

Die Unterlage ist abrufbar:

16.1 Prüfanleitung: Bauabnahmeprüfung

Die Unterlage Prüfprotokoll: „Bauabnahme – Übernahme der Heizanlage mit Wärmepumpe.“ ermöglicht Ihnen ein strukturiertes Vorgehen bei der Übernahme der Heizanlage.

Die Unterlage ist abrufbar:

16.2 Prüfprotokoll: Bauabnahmeprüfung
16.2 Prüfprotokoll: Bauabnahmeprüfung

Das Mängelprotokoll: „Bauabnahme – Übernahme der Heizanlage mit Wärmepumpe.“ ermöglicht Ihnen die strukturierte Dokumentation der Mängel bei der Bauabnahme und die systematische Verfolgung der Korrekturmaßnahmen.

Die Unterlage ist abrufbar:

16.3 Mängelprotokoll: Bauabnahmeprüfung
16.3 Mängelprotokoll: Bauabnahmeprüfung